Hilfe & FAQ

1. Welche Liftarten gibt es »
1.1 Für wen ist ein Deckenlift geeignet »

2. Welche Liftart benötige ich »
2.1 Für wen ist ein Treppenlift geeignet »
2.2 Für wen ist ein Plattformlift oder eine Hebebühne geeignet »
2.3 Für wen ist ein Plattformlift oder ein Senkrechtlift geeignet »

3. Welche finanzielle Unterstützung leisten die Krankenkassen »

 

1. Welche Liftarten gibt es?

Welche technischen Möglichkeiten gibt es, eine Treppe oder einen anderen Höhenunterschied zu überwinden?

  • mobile Treppensteiger mit Sitz oder Halterung für einen vorhandenen Rollstuhl wie z. B. C-max, S-max oder Scalamobil, auch als Selbstfahrer möglich
  • Treppenraupen mit der Möglichkeit der Befestigung eines Rollstuhles
  • Treppenraupen mit Auffahrrampen oder Plattform zur Beförderung einer Sitzschale mit Untergestell, eines Pflege- oder Elektrorollstuhles
  • Hebebühnen/Hubplattformen mobil oder fest installiert
  • Senkrechtaufzüge offen oder mit Schacht bis 10 Meter Förderhöhe
  • Treppensitzlifte, gerade oder kurvig als ein- oder zweiläufiges Schienenmodell
  • Plattformlifte als gerade oder kurvige Schienenvariante bis 300 kg Hubkraft

1.1 Für wen ist ein Deckenlift geeignet?

Ein Deckenlift kommt hauptsächlich für das Umsetzen vom Bett in ein anderes Hilfsmittel und zurück oder zur Körperpflege, wie z.B. der Transfer in die Wanne oder auf die Toilette zum Einsatz. Es ist ein unverzichtbares Hilfsmittel bei beengten Platzverhältnissen oder zum bewegen in verschiedene Räume. Wir haben die Möglichkeit Türrahmen zu durchfahren oder auch Treppen zu überwinden.

Alle Modell gibt es, mit verschiedenen Einschränkungen in der Auswahl des Zubehörs, jeweils als Innen- und Außenvariante.

2. Welche Liftart benötige ich?

2.1 Für wen ist ein Treppenlift geeignet?

Treppenlifte (oft auch bezeichnet als zum Beispiel Treppensitzlift, Treppenlifter, Sitzlift, Stuhllift, Kurventreppenlift, Patientenlifter usw.) eignen sich für Personen, die noch gehen können, aber aufgrund einer leichten Behinderung oder einer anderen gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr in der Lage sind die Treppen zu steigen. Durch den Einbau eines Treppenliftes kann in vielen Fällen der Umzug in eine andere Wohnung oder gar in ein betreutes Wohnen oder ein Heim vermieden werden. Das Angebot an Liftanlagen ist so groß, dass in der Regel für jede Treppenform eine Lösung gefunden werden kann. Eine Sonderlösung bei den Sitzliften ist der Steh- oder Perchsitz (oft auch bezeichnet als zum Beispiel Treppenstehlift, Stehlift usw.), welcher bei sehr engen Treppenhäusern oder Patienten mit Knieproblemen zum Einsatz kommen kann, jedoch immer nur bei geraden Treppenverläufen. Sitzlifte gibt es auch für den Außenbereich. Hier gehören eine Wasser- und Frostgeschützte Fahreinheit und ein wetterfester Sitz zum Standard.

2.2 Für wen ist ein Plattformlift oder eine Hebebühne geeignet?

Plattformlifte, Hebebühnen, Deckenlifte eignen sich besonders für Personen, die im Rollstuhl sitzen. Auch individuell angepasste Sitzschalen mit Untergestell, Rehabuggys oder Pflege- und Elektrorollstühle oder Scooter sind die typischen Versorgungen, die mit diesen Liftvarianten transportiert werden können. Dabei ist es unwichtig, ob der Patient selbst oder eine Hilfsperson den Lift bedient. Generell ist es so, dass auch immer eine Begleitperson mit befördert werden kann. Ausgenommen beim Deckenlift oder eventuell einem schweren Elektrorollstuhl auf einer kleinen Plattform. Zu beachte ist, dass die Treppe eine entsprechende Breite von mindestens 1000 mm aufweisen sollte. Für eine Treppe mit Kurve oder Podest sollten es noch 100 mm mehr sein. Diese Liftformen sind ebenfalls als Innen- oder Aussenvariante möglich.

2.3 Für wen ist ein Plattformlift oder ein Senkrechtlift geeignet?

Generell können mit einem Senkrechtaufzug bzw. Fahrstuhl alle behindertengerechten Versorgungen transportiert werden, vorausgesetzt der Platz ist vorhanden, um den Schacht so groß wie nötig zu bauen. Es ist mit Abstand die teuerste Variante eines Liftes, aber manchmal die einzige Lösung. Eine Beratung vor Ort ist hier auf jeden Fall ein Muss.

3. Welche finanzielle Unterstützung leisten die Krankenkassen?

Die Anschaffung eines Treppenlifts kann oftmals eine relativ kostenintensive Angelegenheit sein. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass die Investition von der Krankenkasse bezuschusst wird. Grundlage hierfür ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Hier finden Sie eine detaillierte Erklärung zur Thematik »

Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4000 € pro Maßnahme!

Die Zuschüsse aus den Pflegekassen für die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen werden ohne Eigenanteil der Pflegebedürftigen gewährt. Sollte nicht das gesamte Geld für eine Maßnahme verbraucht werden, kann der Rest für andere Anpassungen verwendet werden. Wichtig ist, dass die Hilfsmittel, die benötigt werden, fest mit der Bausubstanz verbunden werden müssen. Das bedeutet lediglich, dass keine mobilen Hilfsmittel in diesen Versorgungsbereich fallen. Alle Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses erforderlich sind, gelten als eine Maßnahme, auch wenn unterschiedliche Ziele durch die jeweilige Einzelmaßnahme erreicht werden. Ändert sich der Gesundheitszustand, der Pflegegrad oder sind weitere Maßnahmen bzw. Änderungen notwendig, handelt es sich um eine neue Maßnahme im Sinne des § 40, Abs.4 SGB XI.Pf. Um Zeit zu sparen, ist es von Vorteil, schon bei der Beantragung des Zuschusses ein Kostenangebot und den Fragebogen der jeweiligen Krankenkasse beizufügen. Hierbei können wir Ihnen in jedem Fall behilflich sein »